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  • · Fachbeitrag · Stromsteuer

    Unternehmen in Schwierigkeiten: Stromsteuerentlastungen (weiterhin) sichern

    von Richard Spieker, Dortmund

    | Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage sind Strom- und Energiesteuerentlastungen für viele Unternehmen überlebenswichtig. Leider können diese und andere Entlastungen oft nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn sich das antragstellende Unternehmen in Schwierigkeiten befindet. Der Beitrag zeigt die Rechtslage und Lösungswege. |

    1. Stromsteuerentlastung: Ein kurzer Überblick

    Die Stromsteuerentlastung für produzierende Unternehmen wurde ab dem 1.1.24 erhöht und erleichtert. So ist der Spitzenausgleich (§ 10 StromStG) zum 31.12.23 ausgelaufen. Parallel wurde der Entlastungssatz nach § 9b StromStG (Stromsteuerentlastung für produzierende Unternehmen) von 5,13 EUR (§ 9b Abs. 2 StromStG) auf 20 EUR (§ 9b Abs. 2a StromStG) erhöht.

     

    Beachten Sie | Die Höhe des Entlastungsvolumens lag bis dato i. d. R. zwischen 80 bis 90 % der gezahlten Stromsteuer. Die ab dem 1.1.24 gültige Entlastung beläuft sich auf rund 98 % der gezahlten Stromsteuer.