Komplementäre, die in der KG mitarbeiten, haften gesamtschuldnerisch. Sie stehen deshalb nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind sozialversicherungsfrei. Auch mitarbeitende Kommanditisten, die ...
Turnusmäßig – alle zwei Jahre – wurden zum 1. Juli 2015 die Pfändungsfreigrenzen an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Damit erhöhen sich unter anderem ...
In der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe werden hauptsächlich Saisonarbeitnehmer aus der EU eingesetzt. Deutsche Arbeitgeber stehen dabei oft vor der Frage, welche arbeits- und melderechtlichen ...
Ist ein Rechtsanwalt bei einer Steuerberatungsgesellschaft für die steuerliche Mandantenberatung angestellt, kann er wie ein angestellter Anwalt einer Rechtsanwaltskanzlei von der Rentenversicherungspflicht befreit ...
Für Arbeitnehmer in der Freistellungsphase kann es sich lohnen, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen. So können sie die Wartezeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente mit 63 erreichen. Die ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Der Arbeitgeber muss einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer das Entgelt für bis zu sechs Wochen – oder länger bei entsprechenden Regeln im Arbeits- oder Tarifvertrag – fortzahlen. Er muss allerdings nicht zahlen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat.