In der Praxis stellt sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung aktuell folgende Frage: Welche Zeitgrenze gilt, wenn ein Arbeitnehmer 2018 eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen hat, die 2019 endet. Gelten hier die bis 31.12.2018 geltenden Zeitgrenzen von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen oder die ab 01.01.2019 geltenden Grenzen von 2 Monaten bzw. 50 Arbeitstagen?
Arbeitnehmer haben bei Krankheit, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Zahlen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern regelmäßig auch Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge), ...
Ein Bestatter, der beim Anheben eines Leichnams ein Verhebetrauma erleidet, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verhebetrauma erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen Arbeitsunfall ...
Fährt ein Beschäftigter frühzeitig von zu Hause los, um vor Arbeitsbeginn noch einen auf dem direkten Weg liegenden Waschsalon aufzusuchen, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei einen Unfall erleidet. Das gilt auch, wenn sich der Unfall auf der gewöhnlichen Strecke ereignet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2018, Az. L 8 U 4324/16, Abruf-Nr. 202743 ).
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund stellt am Ende eines Statusfeststellungsverfahrens fest, ob ein selbstständiges oder abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Die Versicherungspflicht beginnt mit der ...
Ein Physiotherapeut, der lediglich die Praxisräume eines Kollegen nutzt, um seine Patienten zu behandeln, übt keine abhängige Beschäftigung, sondern eine selbstständige Tätigkeit aus. Er unterliegt folglich nicht ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
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Ein Rundgangleiter in einem Dokumentationszentrum ist eng in die Arbeitsorganisation eingebunden und trägt auch kein unternehmerisches Risiko. Folglich ist seine Tätigkeit als abhängige Beschäftigung einzuordnen. Die Schulung vor Beginn der Tätigkeit, die mit einer Prüfung und Zertifizierung endet, stellt eine vorgelagerte fachliche Weisung dar, die sich in den Skripten zu den verschiedenen Rundgängen fortsetzt, so das LSG Bayern (Urteil vom 16.05.2018, Az. L 16 R 5110/16, Abruf-Nr. 202236 ).