Ein Krankenpfleger im Pflegebereich eines Krankenhauses ist in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden und betont, dass die Möglichkeit selbstständiger Tätigkeit im stationären Pflegebereich beschränkt ist.
Gerade in Großstädten und Innenstadtlagen können Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit der Überlassung eines Park- oder Stellplatzes punkten. LGP stellt die lohnsteuer-, sozialversicherungsrechtlichen und ...
Viele Unternehmen leisten Einmalzahlungen z. B. in Form von Urlaubsgeld, Tantiemen oder Jubiläumsgeld. Die Tücken stecken im Detail, etwa wenn eine Einmalzahlung nach dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen in ...
Der EuGH hat in 2 Urteilen entschieden, wann Entsendebescheinigungen E 101 (nunmehr A1) bindend sind, wenn diese offensichtlich nicht hätten erteilt werden dürfen. LGP erläutert, worauf der EuGH abstellt.
Viele Unternehmen leisten Einmalzahlungen z. B. in Form von Urlaubsgeld, Tantiemen oder Jubiläumsgeld. Diese Leistung ist als sonstiger Bezug bei der Lohnsteuer und als einmaliges Arbeitsentgelt in der ...
Das BSG hat die anteilige Verdienstgrenze bei einer kurzfristigen Beschäftigung von weniger als einem Monat gekippt. Das Urteil ist wichtig für Aushilfsbeschäftigungen, gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Ein Existenzgründer kann sich unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 3 Jahren von der Rentenversicherungspflicht als „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger“ befreien lassen. Mit dem Beginn des 3-Jahreszeitraums hat sich jetzt das BSG befasst.