· Nachricht · Elterngeld
Kein Elterngeldanspruch bei Überschreiten der Millionärsgrenze
| Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn Elternpaare im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von mehr als 500.000 Euro nach § 2 Abs. 5 EStG haben (sog. Millionärsgrenze, § 1 Abs. 8 BEEG). Zum zu versteuernden Einkommen zählen auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gesondert mit der Abgeltungssteuer nach § 32d Abs. 1 EStG versteuert werden ( SG München, Urteil vom 09.02.2018, Az. S 46 EG 87/17, Abruf-Nr. 204234 , rechtskräftig). |
Quelle: ID 45481413