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  • 10.09.2018 · Nachricht · Krankenversicherung

    Kapitalleistung aus Direktversicherung als Versorgungsbezug

    Die Kapitalleistung aus einer Direktversicherung ist als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Das gilt auch, wenn die Prämie für die Direktversicherung dadurch geleistet worden ist, dass der Arbeitnehmer teilweise auf seinen Nettoabfindungsanspruch verzichtet, entschied das BSG.

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