10.09.2018 · Nachricht · Krankenversicherung
Kapitalleistung aus Direktversicherung als Versorgungsbezug
Die Kapitalleistung aus einer Direktversicherung ist als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Das gilt auch, wenn die Prämie für die Direktversicherung dadurch geleistet worden ist, dass der Arbeitnehmer teilweise auf seinen Nettoabfindungsanspruch verzichtet, entschied das BSG.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig