Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wurde weiter ausgeweitet: Von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage; für Elternpaare also eine Erhöhung pro Kind auf 60 Tage. Für Alleinerziehende wurde der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage erhöht. Die Neuregelung ist rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft getreten.
Insbesondere in Pandemiezeiten gibt es mitunter triftige Gründe, vorübergehend nicht in der Familienwohnung zu wohnen, sondern sich etwa bis zum Ende einer Quarantäne oder Erkrankung von Familienmitgliedern bei ...
Während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten Rehabilitation besteht grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein bewusstes seitliches Ausweichmanöver beim Völkerball ...
Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Das gilt bis 30.06.2021. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigt.
Besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für einen Angestellten, der wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) versicherungsfrei ist, wenn sein Entgelt während einer ...
Fordert der Rentenversicherungsträger anlässlich einer Betriebsprüfung Sozialversicherungsbeiträge nach, legt das Unternehmen gegen den Prüfbescheid regelmäßig Widerspruch ein. Hat dieser Widerspruch ...
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