18.06.2021 · Nachricht · Kurzarbeit
Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verlängert
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wurden bis zum 30.09.2021 verlängert. Das geht aus der „Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ (Abruf-Nr. 223032 ) hervor, die das Bundeskabinett am 09.06.2021 beschlossen hat.
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