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  • 18.06.2021 · Nachricht · Kurzarbeit

    Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verlängert

    | Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wurden bis zum 30.09.2021 verlängert. Das geht aus der „Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ (Abruf-Nr. 223032 ) hervor, die das Bundeskabinett am 09.06.2021 beschlossen hat. |

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