Unter welchen Voraussetzungen erstreckt sich die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für eine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt auf eine befristete Beschäftigung als Sachbearbeiter? Mit dieser Frage, die auf dem relativ unbekannten
§ 6 Abs. 5 S. 2 SGB VI fußt, hat sich das BSG beschäftigt.
Zu dem Beitrag „Direktversicherung – und die steuerlichen und sv-rechtlichen Folgen bei Alt- und Neuverträgen“ in LGP 3/2021 fragt ein Leser Folgendes: Wie sieht es mit der Beitragspflicht auf die Kapitalleistung ...
Ein Vorstandsmitglied eines dreiköpfigen Vorstands einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig beschäftigt, wenn er nicht nach ...
Durch die Corona-Krise kommt es in vielen Bereichen zu personellen Engpässen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze deshalb im Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht worden. Auch 2021 ist ein höherer Hinzuverdienst möglich: Hier gilt die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro, und der Hinzuverdienstdeckel ist nicht anwendbar (§ 302 Abs. 8 SGB VI).
Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile anstelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind ...
Die Änderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) sind am 30.07.2020 in Kraft getreten. Darin wurden die Anforderungen der dritten Arbeitnehmerentsenderichtlinie umgesetzt. Das AEntG erweitert den Katalog der in ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Die verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer kann seit 01.01.2020 lohnsteuerfrei sein. Seit 01.01.2021 ist sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. § 2 Abs. 4 S. 1 SvEV wurde entsprechend angepasst.