Ein LGP-Leser möchte wissen: Sollte der infolge der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei bleibende Arbeitslohn als Freibetrag auf der „Lohnsteuerkarte“ – also als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) – eingetragen werden?
Arbeitnehmer sind durch die wegen des Kriegs im Iran gestiegenen
Verbraucherpreise stark belastet. Am 24.04.2026 hat der Bundestag daher eine steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer beschlossen (§ 3 Nr.
Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr.
Carsharing gerät v. a. in Ballungsgebieten immer mehr in Mode und ist in der Praxis bei nur seltener Pkw-Nutzung oft viel günstiger als der Erwerb eines Pkw. Kein Wunder, dass sich auch Arbeitnehmer vermehrt fürs ...
Rund um die Aktivrente stellt sich oft folgende Frage: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Monats ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt, sein Arbeitsverhältnis beendet oder den Arbeitgeber wechselt? ...
Im IWW-Webinar zu den Schwerpunkten bei der lohnsteuerlichen Betriebsprüfung haben die Teilnehmer Fragen zur Jubiläumsfeier, zu Geschenken an Arbeitnehmer und zum Firmenfitnessbeitrag aufgeworfen, die auch über den ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Ein mehrwöchiges Gesundheitstraining liegt nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn es vorrangig auf die Stärkung individueller Gesundheitskompetenz abzielt und nicht spezifisch berufsbedingte Beeinträchtigungen betrifft, so das FG Nürnberg. Es kommt dann allenfalls die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro infrage. Ob das der BFH auch so sieht, wird sich zeigen.