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  • · Fachbeitrag · Elektromobilität/Dienstwagen

    BayLfSt klärt Praxisfragen zum steuerfreien Auslagenersatz für Ladestrom

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl, München

    Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) beantwortet aktuell Praxisfragen zur ab 2026 geltenden Neuregelung der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. LGP stellt Ihnen die wesentlichen Aussagen vor.

    Ladestrom – und der Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG

    Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen (auch) zur privaten Nutzung überlassen, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG dar. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen bei sich zu Hause lädt.

     

    Bisherige Pauschalen sind obsolet

    Um den Auslagenersatz für den Ladestrom in diesen Fällen zu vereinfachen, hatte die Finanzverwaltung Pauschalen festgelegt, die der Arbeitgeber ohne weitere Nachweise steuerfrei erstatten durfte. Bis zum 31.12.2025 konnte der Arbeitgeber daher folgende Beträge ohne Nachweise steuerfrei erstatten: