Die steuer- und beitragsfreie Erstattung von Reisekosten bei Dienstfahrten mit dem privaten Pkw gehört zum Standardrepertoire der HR-Praxis. Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit gerne, um Arbeitnehmern den dienstlichen Einsatz des privaten Fahrzeugs unbürokratisch zu vergüten. Ein aktuelles Urteil des BFH stellt diese Praxis bei der „Über-Kreuz-Nutzung“ von Dienst- und Privatwagen jedoch infrage und bürdet Arbeitgebern neue Haftungsrisiken auf.
Die meisten Mandanten haben ein Interesse: Steuern sparen. Doch wie? Private Kosten in den betrieblichen Bereich verlagern? Gewinne der Besteuerung entziehen? Steuerliche Abzugsmöglichkeiten optimieren? Fragen, mit ...
Die Überlassung von E-Bike, Pedelecs und Fahrrädern an Arbeitnehmer unterliegt keiner einheitlichen steuerlichen Behandlung. Maßgeblich sind die verkehrsrechtliche Einordnung des Fahrrads bzw. Fahrzeugs sowie die ...
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in ...
Viele (Gesellschafter-)Geschäftsführer (G)Gf, die die Altersgrenze erreichen, sind weiter für das Unternehmen tätig. In einem Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg war fraglich, ob die Voraussetzung für die ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
Ein LGP-Leser möchte wissen: Sollte der infolge der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei bleibende Arbeitslohn als Freibetrag auf der „Lohnsteuerkarte“ – also als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) – eingetragen werden?