· Fachbeitrag · Abfindung
Fehler bei Gestaltung einer Abfindung vermeiden und so Steuervergünstigung sichern
von Dipl.-Finanzwirt Nico Flegel, Theres
Bei Abfindungen ist das Interesse groß, die Tarifermäßigung nach § 34 EStG in Anspruch nehmen zu können, um die Steuerlast zu senken. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass kleine Fehler bei der vertraglichen Gestaltung dazu führen können, dass die Steuervergünstigung vollständig verloren geht. LGP gibt nachfolgend einen Überblick über die gängigen Fehlerquellen bei der Abfindung im Lichte der Rechtsprechung und erläutert Ihnen, wie diese bereits im Aufhebungsvertrag oder bei der Abfindungsvereinbarung vermieden werden können.
Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung
Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie gehören zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Zur Milderung der Steuerprogression kommt eine tarifermäßigte Besteuerung nach der Fünftel-Regelung in Betracht (§ 34 Abs. 1 EStG). Diese setzt zwei Dinge voraus:
- Die Zahlung muss den Verlust von Einnahmen aus Anlass der Entlassung aus dem Dienstverhältnis ausgleichen.
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