09.01.2026 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung
BFH stellt klar: Stellplatzkosten gehören nicht zu den auf 1.000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten für Zweitwohnung
| Bei Vorliegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können neben den Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Umzugskosten auch die nachgewiesenen Kosten für die Zweitwohnung bis zu 1.000 Euro monatlich vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Jetzt hat der BFH grünes Licht gegeben, dass auch die Kosten für einen separat angemieteten Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung neben den Aufwendungen für die Mietwohnung steuerfrei erstattungsfähig und nicht in die monatliche 1.000-Euro-Grenze einzubeziehen sind. |
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