· Arbeitgeberleistungen
Entgeltfreie Beschäftigungszeiten: Jobrad-Leasingraten sind vom Arbeitnehmer rückforderbar

| Job-Räder, also Fahrräder, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern sowohl für den Arbeitsweg als auch für die private Nutzung zur Verfügung stellen, sind für Arbeitnehmer ein attraktiver Anreiz, da sie nicht nur zur Gesundheitsförderung und zum Umweltschutz beitragen, sondern auch finanzielle Vorteile bieten können. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Köln zeigt, dass Arbeitgeber bei entsprechender Vertragsgestaltung die Möglichkeit haben, für entgeltfreie Beschäftigungszeiten die aufgewendeten Jobrad-Leasingraten vom Arbeitnehmer zurückzufordern. LGP nennt die Details. |
Jobräder und entgeltfreie Beschäftigungszeiten,
Arbeitgeber, die Arbeitnehmern ein Job-Rad anbieten wollen, schließen in der Regel mit dem Leasingunternehmen einen Leasingvertrag über das gewünschte Fahrrad und überlassen dieses dann auf Grundlage eines Überlassungsvertrags an den Arbeitnehmer. Die Leasingraten können entweder durch die Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung getragen oder durch die Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt übernommen werden.
Probleme ergeben sich in entgeltfreien Beschäftigungszeiten, z. B. wenn sich der Arbeitnehmer in Elternzeit befindet oder über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus arbeistunfähig ist. Eine Entgeltumwandlung ist durch die fehlende Entgeltzahlung nicht mehr möglich, und auch Ansprüche auf zusätzliches Entgelt bestehen nicht. Da Arbeitgeber in der Regel aus dem Leasingvertrag zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet sind, besteht ein Bedarf, den Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen.
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