Nach 2012, 2015 und 2018 hat die BStBK 2024 wieder eine Befragung von Steuerberatern durchführen lassen. Mit diesen Befragungen erhofft sich die BStBK Einblicke in wesentliche wirtschaftliche Faktoren der Steuerberaterkanzleien, wie die Umsatzentwicklung, die Kanzleigröße oder Abrechnungsarten als Grundlage, um neue Perspektiven für die Zukunft der Steuerberatung zu entwickeln. Die Erhebung 2024 enthält in einigen Punkten Überraschungen.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie seien der Mandant. Ihr Steuerberater bucht monatlich von Ihrem Konto über mehrere Jahre hinweg gleichbleibend hohe Beträge mit Vermerken wie „ABS JA“ oder „FiBu u. Löhne“ ab.
Auch in dieser Woche präsentieren Dietrich Loll und seine Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder spannende Neuigkeiten aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im Fokus stehen u. a. Neuigkeiten vom EuGH, wie ...
In der neuen Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder einen fundierten Überblick zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Sie informieren u. a. über KI-Einsätze an Pilot-Finanzämtern in NRW, Zwangsgeld bei fehlender Abgabe der Grundsteuerwerterklärung und die Übergangsregelung der Sozialversicherungspflicht von Lehrtätigen. Zu den wichtigen Entscheidungen gehören diese Woche das FG Berlin-Brandenburg zu ...
2024 sank die Zahl der Mitglieder in den Steuerberaterkammern bundesweit auf insgesamt 104.845 (2023: 105.896). Darunter sind 88.995 Steuerberaterinnen und Steuerberater und 14.670 anerkannte ...
Ab Mai 2025 wird Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland Künstliche Intelligenz (KI) in der Steuerveranlagung einsetzen. In vier Pilotfinanzämtern soll die neue Technologie den Bearbeitungsprozess von ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Bei der Wiedereinsetzung einer Partei in den vorherigen Stand muss das Verschulden des Prozessbevollmächtigten eindeutig ausgeschlossen sein, wenn es um die Versäumung einer Frist geht. Es genügt dabei nicht, einfach zu behaupten, dass geprüft wurde, ob alle Fristen eingehalten wurden, um eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle nachzuweisen (BGH 25.2.25, VI ZB 36/24).