Das Whitepaper des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) aus dem Februar 2025 untersucht den Einsatz von KI-Assistenten in Steuerkanzleien. Es beleuchtet die Vorteile, Herausforderungen und praktischen Anwendungsfälle von KI zur Effizienzsteigerung. Dabei werden Bereiche wie Mandantenmanagement, Steuerberatung, Buchhaltung und Personalwesen adressiert.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zum Einsatz von KI in der Wirtschaftsprüfung veröffentlicht, um Prüfer im Umgang mit KI zu unterstützen und zu sensibilisieren.
Die in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung. Berufsgeheimnisträger können bei der Vorlage ...
Der Verband elektronische Rechnung (VeR) hat eine Liste mit 26 Einstiegslösungen für die E-Rechnung vorgestellt, um Unternehmen bei der Umsetzung der ab Januar 2025 geltenden E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich zu unterstützen. Die Übersicht umfasst verschiedene Lösungen von kostenlosen Angeboten bis hin zu hybriden Modellen, die speziell auf unterschiedliche Unternehmensgrößen und Branchen zugeschnitten sind.
Das FG Hamburg (4.11.24, 3 K 89/24; Revision zugelassen) hat entschieden, dass die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) wirksam ist. Nach Ansicht des Gerichts stellt § 157e StBerG eine ausreichende ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und seine Co-Moderatorin Aigerim Rachimow über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie weisen auf die Änderungen der BMF-Arbeitshilfen ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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In vielen Steuerkanzleien wird bei der KI-Nutzung Potenzial verschenkt. Das IWW-Webinar am 07.07.2026 zeigt Ihnen, wie Sie von der isolierten Nutzung einzelner Tools zu einer sinnvollen Integration in Ihre Prozesse kommen. Mit konkreten Beispielen und direkt nutzbaren Praxis-Impulsen!
Ein rechtskräftiges strafrechtliches Urteil entfaltet für ein Zivilverfahren keine Bindungswirkung. Dennoch kann eine zivilrechtliche Haftung bestehen, insbesondere wenn sich aus den Umständen des Falls eine deliktische Mitverantwortung ergibt. Dies betrifft insbesondere Fälle der Beihilfe zu Straftaten.