Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.13 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.8.13 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert.
Die Steuererklärungen sind gemäß § 149 Abs. 2 AO bis zum 31.5.2013 abzugeben. Bei Abgabe durch steuerberatende Berufe gilt die verlängerte Frist bis zum 31.12.2013 und für Land- und Forstwirte mit abweichendem ...
Klageerhebung bei FG per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist zwar nicht formgerecht. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch möglich. Mit Urteil vom 7.12.12 hat sich das FG Rheinland-Pfalz mit der Frage beschäftigen müssen, ob, bzw. wie der Mangel einer per E-Mail – jedoch ohne die erforderliche elektronische Signatur – erhobenen Klage beseitigt werden kann (FG Rheinland-Pfalz 7.12.12, 6 K 1736/10).
Die in verschiedenen Fachaufsätzen getroffene Aussage, dass für zusätzliche Tätigkeiten des Steuerberaters für die Erstellung einer E-Bilanz keine entsprechenden Vergütungen möglich sind, ist unzutreffend.
Bei der Durchsuchung der Kanzlei eines Berufsgeheimnisträgers sind an die hinzugezogenen Zeugen keine besonderen Anforderungen zu stellen (LG Landshut 31.8.11, 6 Qs 92/11, Beschluss unter www.dejure.org )
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Die Verwendung der Bezeichnung „Sozietät“ durch einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die im Innenverhältnis keine „echte“ Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden, ist keine unzulässige Irreführung der Rechtsuchenden, wenn die Beauftragung der zusammengeschlossenen Rechtsanwälte dem Rechtsverkehr im Wesentlichen die gleichen Vorteile bietet wie die Mandatierung einer Anwaltssozietät (BGH 12.7.12,
AnwZ (Brfg) 37/11, Abruf-Nr. 122729 ).