Hat der Prozessbevollmächtigte eine Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO erhalten, besteht Sicherheit darüber, dass der Sendevorgang erfolgreich war. Bleibt sie dagegen aus, muss dies den Rechtsanwalt zur Überprüfung und gegebenenfalls erneuten Übermittlung veranlassen. Die Kontrolle des Signaturvorgangs (§ 130a Abs. 3 S. 1 ZPO) allein reicht für eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle nicht aus (BGH 24.5.22, XI ZB 18/21, Beschluss).
Wenn Sie über Ihre Kanzleiwebsite Online-Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern anbieten, dann achten Sie darauf, dass Sie über diese Website auch eine Kündigungsmöglichkeit anbieten, z. B. über einen ...
Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 S. 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des ...
Die BStBK gibt eine Mustervereinbarung an die Hand, um den Umfang des Auftrags und der Vertretungsbefugnis zu regeln. Zudem umfasst die Vereinbarung u. a. Regelungen zur Haftung sowie zu Datenschutz und Geldwäscheprävention. Darüber hinaus bietet die BStBK Berufsangehörigen Informationen zur Vergütung der Feststellungserklärungen.
Das Mandat wird gekündigt, ob vom Mandanten oder vom Steuerberater, und der (ehemalige) Auftraggeber verlangt die Herausgabe seiner Unterlagen und die Überspielung der Daten an den Folgesteuerberater.
Schon heute gehören Aktenberge mit Papierbelegen und das manuelle Heraussuchen von Einzelbelegen mehr oder weniger der Vergangenheit an. So aber wie eine PDF noch keine digitale Kanzlei macht, so macht ein ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Wenn es doch nur so einfach wäre: Eine ordentliche Schippe Gehalt oben drauf – vorher natürlich das Honorar anpassen – und schon bleiben alle Mitarbeitenden bei uns und die anderen wechseln mit wehenden Fahnen, wenn wir mit den Fingern schnippen. Doch die Realität sieht anders aus. Was können Sie also tun, um das Gehaltsniveau attraktiv zu gestalten und für neue Mitarbeiter interessant zu sein? Oder anders gefragt: Was und wie (statt wie viel) zahlen Sie künftig, um beim Wettbewerb um Talente ...