16.11.2016 · Fachbeitrag aus KP · Verfahrensrecht
Weichen die Daten in der Steuererklärung von den elektronisch vorhandenen Daten („eDaten“) ab, so ist das FA auch nach der Bestandskraft befugt, den Einkommensteuerbescheid zu ändern (FG Düsseldorf 11.10.16, 10 K 1715/16 E, Abruf-Nr. 189862 ; Revision anhängig).
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16.11.2016 · Fachbeitrag aus KP · Änderung des UV-Meldeverfahrens ab 2017
Ab dem 1.1.17 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Eine zweijährige Übergangsregelung soll sicherstellen, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird. Auch für Steuerberater sind die Änderungen relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten durchführen, darauf weist der DStV aktuell hin.
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16.11.2016 · Fachbeitrag aus KP · Kostenrecht im finanzgerichtlichen Verfahren
Wird ein Mandant im Einspruchs- sowie im anschließenden finanzgerichtlichen Klageverfahren vertreten und obsiegt er ganz oder zum Teil, kann der Steuerberater bzw. RA seine vom FA zu erstattenden Gebühren in einem sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren beim FG beantragen. Besonderheiten ergeben sich hinsichtlich der Geltendmachung der Gebühren für die Vertretung im Vorverfahren, wenn der tatsächliche Streitwert unter dem Mindeststreitwert von 1.500 EUR liegt.
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16.11.2016 · Fachbeitrag aus KP · Steuerstrafrecht
Steuer-CDs, wie sie von deutschen Behörden in den letzten Jahren zur steuerlichen Sicherung nicht deklarierter Kapitalanlagen im Ausland
vermehrt erworben wurden, dürfen unter Berücksichtigung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Steuerstrafverfahren verwertet werden. Das entschied jüngst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR 6.10.16, 33696/11, Urteil unter dejure.org ). Im vorliegenden Fall ging es um Kapitalerträge in Liechtenstein.
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16.11.2016 · Fachbeitrag aus KP · Verfahrensrecht
Rechtsmittel und andere bestimmende Schriftsätze können dem BFH seit dem 1.1.16 elektronisch übermittelt werden. Sie müssen aber mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (BFH 19.5.16, I E 2/16,
Abruf-Nr. 187701 ).
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16.11.2016 · Fachbeitrag aus KP · Vertragswesen, Teil 2
Wo schriftliche Steuerberatungsverträge fehlen, kann es für den Steuerberater teuer, manchmal sogar existenzbedrohend werden. Offensichtlich werden die Funktionen des Steuerberatungsvertrags, die Bedeutung seiner Dokumentation und seine wichtige Rolle für das Qualitätsmanagement sowie das Marketing in den Steuerberaterpraxen noch immer verkannt. Verschenken Sie kein Honorar! KP stellt alle Einzelheiten des Vertragswesens vor.
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18.10.2016 · Fachbeitrag aus KP · Steuerberatungsgesetz
Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist (BFH 17.8.16, VII B 59/16, Abruf-Nr. 188837 ).
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18.10.2016 · Fachbeitrag aus KP · Steuerhinterziehung
Fehler in der Steuererklärung können bzw. müssen bei Erkennen derselben korrigiert werden (§§ 371, 378, 153 AO). Welche der drei Berichtigungsnormen einschlägig ist, hängt von der subjektiven Seite des Steuerpflichtigen ab: Enthält seine Steuererklärung z. B. aufgrund von Vorsatz oder Leichtfertigkeit Fehler? Das Korrektiv ist in beiden Fällen eine Selbstanzeige. Allerdings bestehen hier unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen und jeweils eigenständige Korrekturmöglichkeiten.
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18.10.2016 · Fachbeitrag aus KP · Vertragswesen, Teil 1
Das Vertragswesen spielt in den Steuerberaterpraxen noch immer eine eher untergeordnete Rolle. Offenbar werden die Funktionen des Steuerberatungsvertrags, die Bedeutung seiner Dokumentation und seine wichtige Rolle für das Qualitätsmanagement sowie das Marketing verkannt. Wo schriftliche Steuerberatungsverträge fehlen, kann es für den Steuerberater teuer, manchmal sogar existenzbedrohend werden. Grund genug, sich mit allen Einzelheiten des Vertragswesens zu beschäftigen.
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18.10.2016 · Fachbeitrag aus KP · Wiedereinsetzung
Auch in eigenen Steuerangelegenheiten hat der Berater eine besonders hohe Sorgfalt an den Tag zu legen. Insbesondere muss er für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und seine Büroorganisation umfassend darlegen (FG Düsseldorf 30.8.16, 10 K 1897/16 U, F, AO, Abruf-Nr. 189003 ).
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