14.06.2017 · Fachbeitrag · VG Düsseldorf
Steuerhinterzieher muss auf Lizenz zum Fliegen verzichten
Nach einem aktuellen Urteil des VG Düsseldorf (18.5.17, 6 K 7615/16) ist es rechtmäßig, dass einem Hobby-Piloten die Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz abgesprochen wird, weil er wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 168.000 EUR (350 Tagessätze) verurteilt worden ist.
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