|Darf der Arbeitnehmer ein Firmen-Kfz laut Arbeitsvertrag privat nutzen, ist das eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Soll die Nutzung im Arbeitsvertrag (hier ein Formulararbeitsvertrag) unter einen Widerrufsvorbhalt gestellt werden, muss der Widerrufsgrund näher beschrieben werden. Dabei ist auch das Interesse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, die Leistung zu behalten. Ein Widerruf „aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens“ ist ohne nähere ...
|Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden, sofern nicht gesetzliche, tarif- oder ...
|Ein Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB setzt nicht nur den tatsächlichen Übergang eines Betriebs(-teils) voraus, sondern auch den Wechsel der Verantwortlichkeit an der Spitze der betroffenen Unternehmen (BAG ...
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht die private Handynummer geben. Die ständige Erreichbarkeit würde dem Ruhebedürfnis nach Feierabend zuwider laufen, worin eine unzulässige Persönlichkeitsverletzung liege. Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers kann nur durch ein entgegenstehendes, überwiegendes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt werden (LAG Thüringen 16.5.18, 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).
Die Personalgewinnung, -führung und -weiterqualifizierung dürfte für alle Steuerkanzleien zu den wichtigsten Aufgaben gehören und in Zeiten des Fachkräftemangels von existenzieller Bedeutung werden.
Es ist möglich, eine Steuerkanzlei als Marke aufzubauen und zu führen. Ziel der Markenbildung ist, über eine bekannte Marke Mandanten leichter zu gewinnen und bei einem Mitarbeiter- oder Partnerwechsel an die Kanzlei ...
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Eine neue „Super-AfA“ für Betriebs-Pkw, bis zu 6.000 Euro Zuschuss für den Privat-Pkw: Die aktuelle staatliche E-Auto-Förderung ist lukrativ für Unternehmen wie für Privatpersonen. Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell zeigt, wie Sie hier alle Vorteile nutzen.
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Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Formulierung im Arbeitszeugnis „Der Kläger hat das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen“, wenn die Parteien sich in dem nach einer Arbeitgeberkündigung abgeschlossenen Abwicklungsvereinbarung darauf verständigt haben, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ordentlich aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden ist (LAG Hamm 14.2.18, 2 Sa 1255/17).