Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO kann auch dann noch fortbestehen, wenn er in einem Änderungsbescheid nicht ausdrücklich wiederholt wird. Die Aufhebung kann nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur erfolgen, wenn die Ungewissheit über die Voraussetzungen für die Entstehung des Steueranspruchs beseitigt ist (FG Münster 25.5.2012, 4 K 511/11 E).
Jüngst versieht die Finanzverwaltung die Anrechnungsverfügungen in Einkommensteuerbescheiden bei zusammenveranlagten Eheleuten ausnahmslos mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Zu Beginn dieser Praxis enthielten die ...
Der 2. Senat des FG Münster hat in zwei aktuell veröffentlichten Urteilen (10.5.12, 2 K 1947/00 E, 2 K 1950/00 E) klargestellt, dass Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), ...
Der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) ist für das Jahr 2013 geplant. Er wird schrittweise vollzogen. Dadurch soll allen Beteiligten ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren ermöglicht werden. Derzeit wird für die bundesweite Einführung ein Konzept für Arbeitgeber, Softwarehersteller und die Finanzverwaltung erarbeitet. Dabei wird besonders berücksichtigt, dass Arbeitgeber ihre Software und ihre betrieblichen ...
Viele Unternehmen benutzen elektronische Schreibtabletts und hoffen, die Verfahrensabläufe beschleunigen zu können. Das gelingt nicht immer, wie ein Urteil des OLG München zeigt. Dieses hat aktuell rechtskräftig ...
Das E-Mail-Marketing in Steuerkanzleien dient der Imagebildung und -pflege. Interessenten und Multiplikatoren sollen aufmerksam gemacht, neue Mandanten gewonnen werden. Die vorhandenen Mandanten werden betreut und ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Über Jahrzehnte tradiertes Verhalten in der Steuerberatung befindet sich im Moment in einem fundamentalen Umbruch. Es ist ein echter Paradigmenwechsel, wenn ein routinierter Jahresabschlussmitarbeiter seine Fälle schon in den ersten Monaten eines Jahres geschafft hat und dann Mandantengespräche zur Steuerstrategie führen soll. Die deutlich höheren Anforderungen der Mandanten und die technologischen Entwicklungen sind die wesentlichen Treiber dieses Wandels. Welche Folgen hat die gegenwärtig beobachtbare ...