Bei einem Kreditausfall – z.B. aufgrund einer Insolvenz – suchen sich Banken häufig einen Schuldigen, den sie in die Haftung nehmen können. Dabei wähnten sich Steuerberater bisher recht sicher. Inzwischen richtet sich der Fokus der enttäuschten Banken aber zunehmend auf diese Berater. Das liegt daran, dass der Rückgriff gegenüber dem Geschäftsführer, dem Vorstand oder der Gesellschaft häufig mit deren Privatinsolvenz endet – und damit einem erneuten Kreditausfall. Wie sieht die Haftung des ...
Beruht der Schadenersatzanspruch des Mandanten auf einer fehlerhaften Beratung hinsichtlich des Entstehens von Aussetzungszinsen, so beginnt der Lauf der Verjährung mit der Bekanntgabe des (ersten) Bescheids, durch ...
Ist der Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid endgültig erfolglos und wird der Nachzahlungsbetrag wegen einer AdV verzinst, kommt es zu einem Ersatzanspruch des Mandanten an seinen Steuerberater wegen Falschberatung.
Ist der ein Rechtsbehelf gegen den Steuerbescheid endgültig erfolglos und wird der Nachzahlungsbetrag wegen einer AdV verzinst, kommt es zu einem Ersatzanspruch des Mandanten an seinen Steuerberater wegen Falschberatung. Für solche Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater gilt die Regelverjährung des § 195 BGB von drei Jahren.
Ein Steuerberater ist nicht ohne Weiteres verpflichtet, einen als GmbH-Geschäftsführer tätigen Mandanten auf das Risiko einer persönlichen Haftung (§ 64 Abs. 2 GmbHG) im Zusammenhang mit der Rückzahlung eines ...
Jeder Steuerberater kennt die Situation: Bei privaten Anlässen oder am Rande eines Gesprächs mit völlig anderen Inhalten wird der Berater gefragt, wie man sich in einer bestimmten Situation verhalten kann.
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Selbstständige Steuerberater und -bevollmächtigte müssen angemessen gegen Haftpflichtgefahren aus ihrer Berufstätigkeit versichert sein (§ 67 S. 1 StBerG). Angaben darüber, wann die Versicherungssumme „angemessen“ ist, enthält das Gesetz nicht. Deshalb haben Steuerberater in pflichtgemäßer Abwägung aller sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Risiken und Umstände selbst über die Höhe zu entscheiden (BGH, 25.4.88, StB 88, 383). Diese Entscheidung ist nicht einfach und sollte nicht nur von der Höhe ...