Selbstständige Steuerberater und -bevollmächtigte müssen angemessen gegen Haftpflichtgefahren aus ihrer Berufstätigkeit versichert sein (§ 67 S. 1 StBerG). Angaben darüber, wann die Versicherungssumme „angemessen“ ist, enthält das Gesetz nicht. Deshalb haben Steuerberater in pflichtgemäßer Abwägung aller sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Risiken und Umstände selbst über die Höhe zu entscheiden (BGH, 25.4.88, StB 88, 383). Diese Entscheidung ist nicht einfach und sollte nicht nur von der Höhe ...
Eine Anwaltssozietät ist verpflichtet, über die Erfolgsaussichten eines von der Mandantin beabsichtigten Rechtsstreits zu belehren. Dies gilt gleichfalls, wenn das Mandat von einer GmbH erteilt worden ist, deren ...
Nimmt der Steuerberater in der Unternehmenskrise eine Buchung vor, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung widerspricht, kann er sich wegen Beihilfe zum Bankrott strafbar machen (LG Lübeck 30.9.
Am 16.5.12 hat das BMJ den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (PartGG-E) vorgelegt. Mit der neuen Gesellschaftsform soll Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als Alternative zur britischen „Limited Liability Partnership“ (LLP) die Möglichkeit geboten werden, bei einer gemeinsamen Berufsausübung in einer Personengesellschaft im Fahrlässigkeitsbereich die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen ...
Ein Steuerberater, der mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss und/oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern anfertigt, muss auch die mit diesem beschränkten ...
Wird ein Steuerberater vom Gesellschafter einer GmbH oder von deren Geschäftsführer mit der Prüfung auf mögliche Insolvenzreife beauftragt und unterlaufen diesem dabei Fehler, kann dies in den Schutzbereich des ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Ein Steuerberater, der die laufende Buchführung einer GmbH erledigt und deren Jahresabschlüsse erstellt und der deswegen tiefgehende Einblicke in die wirtschaftliche Gesamtsituation des Unternehmens hat, muss auf Gefahren einer sich abzeichnenden Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit hinweisen (LG Saarbrücken 28.11.11, 9 O 261/10, n.rkr., Abruf-Nr. 122041 ).