Ohne gesondertes Mandat ist ein Steuerberater nicht verpflichtet, die Möglichkeit von Regressansprüchen gegen einen zuvor tätig gewesenen Berater zu prüfen (OLG Schleswig 18.7.14, 17 U 21/14, Urteil unter dejure.org , Rev. BGH IX ZR 186/14).
Bei einem verspäteten Einspruch gegen einen Steuerbescheid durch den Steuerberater ist der Mandant in finanzieller Hinsicht so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Steuerberater die Frist nicht versäumt hätte ...
Der Steuerberater ist ohne besonderen Anlass nicht verpflichtet, die Jahresberichte des Bundesfinanzhofs einzusehen. Er darf einen im Auftrag des Mandanten eingelegten Einspruch aber nicht eigenmächtig zurücknehmen ...
Die Aufgabe des Steuerberaters richtet sich zwar grundsätzlich zunächst nach dem Inhalt und dem Umfang des erteilten Mandats. Der Steuerberater muss sich dabei mit den steuerrechtlichen Punkten befassen, die zur ...
Unterlässt der Steuerberater es pflichtwidrig, seinen Mandanten darauf hinzuweisen, dass er Anspruch auf eine steuerliche Sonderbehandlung nach dem sogenannten Sanierungserlass hat, kann er ihm gegenüber für die ...
Mit Urteil vom 24.4.14 (IV R 25/11) hat der BFH entschieden, dass das FA auch in Fällen, in denen der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht bei einer Außenprüfung schuldhaft nicht nachgekommen ist, ein ...
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Ist ein Steuerbescheid fehlerhaft, so ist der Steuerpflichtige gezwungen, die Fehler der Finanzverwaltung durch Rechtsbehelfsverfahren berichtigen zu lassen. In Fällen von Amtspflichtverletzungen kann der Steuerpflichtige die angemessenen Kosten, die ihm durch die Beauftragung eines Steuerberaters – insbesondere im Einspruchs- und Klageverfahren – entstehen, grundsätzlich als Schaden gegenüber dem Bundesland geltend machen, in dem die für ihn zuständige Finanzverwaltung ihren Sitz hat. Was es dabei zu ...