15.07.2014 · Nachricht · § 15a InsO
Auch wenn der Steuerberater nur ein rein steuerrechtliches Mandat betreut, er aber dabei die Frage einer etwaigen Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft konkret erörtert, treffen ihn spezielle Hinweispflichten. Insbesondere muss er den Mandanten darauf aufmerksam machen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, wenn ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird. Dies gilt selbst dann, wenn er die Frage nach dem Insolvenzgrund selbst nicht ...
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17.06.2014 · Nachricht · §§ 129, 173 AO
Macht der Steuerpflichtige im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung versehentlich keine Angaben zu Kindern und fügt er der Erklärung auch keine Anlage Kind bei, liegt nach einer aktuellen Entscheidung des FG ...
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16.06.2014 · Nachricht · § 146 Abs. 2b AO, § 102 FGO
Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Ablauf der hierfür gesetzten Frist hindert nicht an der Festsetzung von Verzögerungsgeld. Das FAmuss aber nach Auffassung des FG Hamburg bei seiner Ermessensentscheidung ...
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16.04.2014 · Fachbeitrag ·
Haftungsrisiken vermeiden
Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat er das Vertretungsorgan darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, indem ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird (BGH 6.2.14, IX ZR 53/13, Abruf-Nr. 140842 ).
16.04.2014 · Fachbeitrag ·
Verfahrensrecht
Kaum ein Thema beschäftigt die Gerichte so sehr wie die Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter-)Geschäftsführern, mitarbeitenden Familienangehörigen und Freelancern. Dabei geht es neben der Frage, wie der ...
14.03.2014 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Laut Urteil des BFH (20.11.13, X R 2/12, Urteil unter www.dejure.org ) reicht es aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs.
12.12.2013 · Fachbeitrag ·
Haftungsrisiken vermeiden
Die Dritthaftung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BGH, dass auch eine Haftung gegenüber GmbH-Geschäftsführern möglich ist, kann sie zur existenziellen Gefährdung der Steuerberater werden. Aus diesem Grund sind besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten. Insbesondere sollte unbedingt Wert auf eine klare vertragliche Grundlage, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung und gegebenenfalls auf wirksame Haftungsbeschränkungsregelungen gelegt werden.