17.06.2014 · Nachricht · §§ 129, 173 AO
Macht der Steuerpflichtige im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung versehentlich keine Angaben zu Kindern und fügt er der Erklärung auch keine Anlage Kind bei, liegt nach einer aktuellen Entscheidung des FG Hamburg keine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 AO vor. Dies gilt auch dann, wenn Erklärungen in den Vorjahren zutreffende Angaben zu Nachkömmlingen enthalten haben, so das FG Hamburg in einem aktuellen Urteil (FG Hamburg 25.10.13, 5 K 120/11, n.v. , astw.iww.de Abruf-Nr. 141710).
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16.06.2014 · Nachricht · § 146 Abs. 2b AO, § 102 FGO
Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nach Ablauf der hierfür gesetzten Frist hindert nicht an der Festsetzung von Verzögerungsgeld. Das FAmuss aber nach Auffassung des FG Hamburg bei seiner Ermessensentscheidung ...
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16.04.2014 · Fachbeitrag ·
Haftungsrisiken vermeiden
Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, ...
16.04.2014 · Fachbeitrag ·
Verfahrensrecht
Kaum ein Thema beschäftigt die Gerichte so sehr wie die Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter-)Geschäftsführern, mitarbeitenden Familienangehörigen und Freelancern. Dabei geht es neben der Frage, wie der Status der betroffenen Person im Einzelfall zu beurteilen ist, immer häufiger um die Problematik, unter welchen Voraussetzungen sich Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse auf den einmal festgestellten Status auswirken. Steuerberater setzen sich hier oft dem Vorwurf aus, ihrer Hinweis- und ...
14.03.2014 · Fachbeitrag ·
Bundesfinanzhof
Laut Urteil des BFH (20.11.13, X R 2/12, Urteil unter www.dejure.org ) reicht es aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs.
12.12.2013 · Fachbeitrag ·
Haftungsrisiken vermeiden
Die Dritthaftung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BGH, dass auch eine Haftung gegenüber GmbH-Geschäftsführern möglich ist, kann sie zur existenziellen Gefährdung ...
15.11.2013 · Fachbeitrag ·
Rechte und Pflichten des Steuerberaters
Der steuerliche Berater begeht gegenüber seinem Mandanten einen Treuebruch und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf den geschlossenen Steuerberatervertrag, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, aber nicht offenbart, dass er für einen solchen Vertragsschluss eine Provision erhält (OLG Frankfurt 12.6.13, 1 U 30/11, Abruf-Nr. 133238 ).