Steuerberater sind sogenannte „Verpflichtete“ nach § 2 Abs. 1 Ziff. 8 des Geldwäschegesetzes (GwG). Sie unterliegen einerseits der Aufsicht ihrer örtlich zuständigen Kammern. Andererseits geraten sie jedoch – und dies ist den meisten völlig aus dem Fokus geraten – zunehmend in das Visier staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Was gilt es, für den Berater zu beachten?
Die Automation der Steuerverwaltung schreitet voran. Grundlage der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen übermittlungspflichtigen sowie -fähigen Daten ist die „Verordnung über die ...
Hat der steuerliche Berater nach dem Inhalt des Vertrags die Interessen mehrerer von seinem Mandanten beherrschter Gesellschaften zu beachten, ist im Falle der Pflichtverletzung die Schadensberechnung unter Einbeziehung ...
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wie der ...
Hat die steuerliche Beratung die Interessen mehrerer verbundener Unternehmen zum Gegenstand, ist die Schadensberechnung im Falle der Pflichtverletzung unter Einbeziehung der Vermögenslage dieser Unternehmen vorzunehmen ...
Einen Steuerberater trifft im Rahmen eines ihm erteilten steuerrechtlichen (Dauer-)Mandats ohne offensichtliche Anhaltspunkte bei Erstellung der Jahresabschlussbilanz keine generelle Pflicht, den Geschäftsführer einer ...
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Die Haftung von Steuerberatern aufgrund von Beratungsfehlern hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher hat die BStBK ihren Verlautbarungen und Hinweisen die „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Haftungsprävention in der Steuerberatungskanzlei“ hinzugefügt. Sie werden im „Berufsrechtlichen Handbuch“ unter I.5 (Verlautbarungen und Hinweise für die Berufspraxis) veröffentlicht. KP gibt einen Überblick über die Hinweise, mit denen sich Haftungsrisiken vermeiden bzw.