Der BFH hat in einer Kindergeldsache zum Akteneinsichtsrecht gegenüber der Kindergeldkasse entschieden und klargestellt, dass hier wegen Anwendung der Vorschriften der AO die gleichen Grundsätze gelten wie im Besteuerungsverfahren. Daher kommt der Entscheidung auch für das Besteuerungsverfahren Bedeutung zu, wobei der BFH das Akteneinsichtsrecht nicht auf Art. 15 DSGVO stützt, sondern im Zuge eines Anspruchs auf pflichtgemäße Ermessensausübung und hierbei für die Entscheidungsfindung Kriterien vorgibt ...
Wem die Untersagung der Hilfe in Steuersachen nach § 7 Abs. 1 StBerG droht, muss grundsätzlich erst die Untersagung abwarten und kann sich dann gegen diese gerichtlich zur Wehr setzen (BFH 30.9.20, VII B 96/19).
Ein mit der Lohnbuchführung beauftragter Steuerberater ist in einem Widerspruchsverfahren wegen Saison-Kurzarbeitergeld (KuG) (§ 101 SGB III) auch dann nicht als Verfahrensbevollmächtigter vertretungsbefugt, wenn es ...
Das FG Düsseldorf (8.12.20, 10 K 3436/18 KV) hat dazu entschieden, welche Anforderungen an die Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft § 284 AO zu stellen sind und welche Folgen entsprechende Mängel der Bekanntgabe haben. Die Entscheidung beschäftigt sich zudem mit den Anforderungen an eine Unterschrift und hat somit über Zustellungsfragen hinaus auch Relevanz, wenn es beispielsweise darum geht, ob die Schriftform einer Klageschrift nach § 64 FGO eingehalten wurde.
Will der Steuerberater eine Zeitgebühr bei Gericht erfolgreich durchsetzen, muss er den tatsächlichen zeitlichen Aufwand seiner Leistung konkret und nachprüfbar darlegen. Hierzu muss er stichwortartig angeben, welche ...
An Formerfordernisse in Gesellschaftsverträgen knüpft die Rechtsprechung im Allgemeinen strenge Folgen, selbst wenn die Gesellschafter – irrig oder übereinstimmend – davon ausgehen, dass solche von ihnen ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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Die Finanzverwaltung muss in bestimmten Fällen einen Bevollmächtigten zurückweisen. Die Entscheidung steht nicht im Ermessen der Finanzverwaltung und hat weitreichende Folgen für den Zurückgewiesenen und den Steuerpflichtigen, etwa wenn der Bevollmächtigte Steuererklärungen abgegeben haben sollte. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den wichtigsten Zurückweisungsgrund, den nach § 80 Abs. 7 AO.