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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Der pandemiebedingte Wechsel von Einschränkungen, Lockdowns und dann wieder „Normalbetrieb“ hat das Wirtschaftsleben zu einer Achterbahnfahrt werden lassen. Viele Schuldner haben ihre Jobs verloren oder sich komplett neu orientiert. Manche behelfen sich mit Nebentätigkeiten. Doch auch Gläubiger sind darauf angewiesen, finanziell zu überleben, und froh, wenn eine Vollstreckung Erfolg hat ‒ so wie in dem „theaterreifen“ Fall unserer Leserin Sabine Krämer, Duisburg. |

     

    • Vollstreckungstipp des Monats: Viel „Theater“ um den Schuldner

    Schuldner S. hatte seine ‒ kleinen ‒ Raten pünktlich gezahlt, obwohl er als Schauspieler keine regelmäßigen Einkünfte hatte. Dann kam die Coronapandemie und S. war zum ersten Mal längere Zeit am Stück beschäftigungslos. Ein Nebenjob in einem Impfzentrum (VE 21, 144) war nur von kurzer Dauer. S. stellte die Zahlungen ein.

     

    Im Sommer 2021, die Corona-Regeln waren gerade etwas gelockert worden, entdeckte unsere Leserin in der Tageszeitung eine Annonce, die ihr Interesse weckte. Es ging um Auftritte in Verkleidung für kleine Feiern, Geburtstage oder Geschäftseröffnungen („Ihr One-man-Theater für alle Gelegenheiten“) ‒ genau das, was sie und ihre Kolleginnen in der Kanzlei für den „runden“ Geburtstag ihres Chefs suchten. Aber das Beste: Die dort angegebene E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme war die des S.! Diese kannte unsere Leserin ganz genau, denn sie entsprach exakt derjenigen, die sie schon aus der Handakte mit den Kontaktdaten des Schuldners kannte.

     

    Unsere Leserin rief S. sofort an, konfrontierte ihn mit ihrer Entdeckung und forderte ihn auf, die Ratenzahlung wieder aufzunehmen. Womit sie nicht rechnete: S. entschuldigte sich, sah ein, dass er sich hätte melden müssen und erläuterte sogar noch, dass das Geschäft sehr gut laufe, da die Corona-Vorschriften ja gelockert worden seien und sich die Menschen nach Unterhaltung sehnen würden. Er zahlte sofort wieder die Raten.

     

    Schließlich: Auf einem privaten „RENO-Stammtisch“ erfuhr unsere Leserin von einer Kollegin, dass auch diese Schuldner aus dem Schauspiel- und Theaterbereich hat. Einige dieser Personen hätten auf Coaching- und Beratungstätigkeiten „umgesattelt“. Hier sei eine Internet-Recherche mit entsprechenden Suchwörtern zu neuen Tätigkeitsfeldern ebenfalls schon erfolgreich gewesen.

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 40 | ID 47907431