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  • 26.07.2016 · Nachricht · Kosten und Gebühren

    Keine Gebühren für Eintragungsanordnung gemäß § 882c ZPO

    | Die herrschende Ansicht in der obergerichtlichen Rechtsprechung lehnt eine Gebühr bzw. Auslagen für die Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis ab (VE 16, 80). Dem hat sich nun auch das OLG Zweibrücken angeschlossen. |