Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gerichtsvollzieherkosten

    Dokumentenpauschale für Abschriften des PfÜB bei elektronischer Antragstellung ist zu zahlen

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Anträge per beA bereiten in der Praxis oft mehr „Frust als Lust“. Der folgende Beitrag zeigt ein solches Problem aus der Zwangsvollstreckung und seine Lösung. |

    1. Problem

    In der Forderungsvollstreckung wird regelmäßig Folgendes beantragt:

     

    • Eintrag auf Seite 1

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen

     

    Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf

    ☒ Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen.

    ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln

    (☒ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung ‒ ZPO).

    ☐ Die Zustellung wird selbst veranlasst.