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  • 02.12.2009 | Grundbuchvollstreckung

    So bereiten Sie sich auf die Vollstreckung in Grundstücke bei Rechtsgemeinschaften vor

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    Die Vollstreckung bei Rechtsgemeinschaften in das Grundbuch wird zu selten praktiziert. Vielmehr wird standardmäßig in die Bankverbindung oder beim Arbeitgeber gepfändet. Dabei bietet die Zwangsvollstreckung in das Grundbuch bei Rechtsgemeinschaften oft eine effektive Möglichkeit, zumal hier eben nicht nur der Schuldner, sondern auch noch Dritte vorhanden sind. Hierdurch lässt sich meist Druck aufbauen, was zu Ratenzahlungsvereinbarungen führen kann. Im Wesentlichen ergeben sich drei Rechtsgemeinschaften, in die ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann:  

     

    • Erbengemeinschaft,
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und
    • Bruchteilsgemeinschaft.

     

    Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen des Gläubigers bei der Erbengemeinschaft. In einer der nächsten Ausgaben von „Vollstreckung effektiv“ berichten wir über die Besonderheiten der GbR und der Bruchteilsgemeinschaft.  

    Erbengemeinschaft: Notwendige Vorüberlegungen

    Bevor der Gläubiger in die grundbuchrechtliche Erbengemeinschaft vollstreckt, muss er einige Vorüberlegungen bzw. Ermittlungen anstellen.  

     

    Hatte die Vollstreckung zu Lebzeiten des Schuldners begonnen?