Anwalt und Mandant sollten zu Beginn des Mandats Honorargespräche und Vorschussanforderungen als selbstverständliche Grundlage des gegenseitigen Vertrags besprechen. Unter Wahrung der gegenseitigen Interessen können ...
Nach § 3a Abs. 1 S. 2 Hs. 2 RVG müssen Anwälte Mandanten auf die Vergütungsvereinbarung (VV) klar erkennbar hinweisen. Sie sollen so davor geschützt werden, unbemerkt eine Honorarabrede abzuschließen, die dem ...
Die Gerichte legen großen Wert darauf, dass Vergütungsvereinbarungen (VV) transparent und verständlich sind sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des ...
Vereinbaren Sie in anwaltlichen Honorarabreden einen höheren pauschalen Auslagenersatz, ist dies grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist: Sie müssen die Vorgaben des § 3a RVG einhalten. Die Vergütungsvereinbarung muss sich zudem am BGB, insbesondere am AGB-Recht, messen lassen.
Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt erinnert Rechtsanwälte daran, dass sie bei einem Vergleich stets auch eine Kostenregelung hinsichtlich der angefallenen Vergleichskosten treffen sollten. Anderenfalls kann ...
Rechnungen werden inzwischen regelmäßig in digitaler Form erstellt und versandt. Eine Ausnahme stellt oft die anwaltliche Rechnung an den Mandanten dar – ein Anachronismus, der wesentlich durch das ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Gerade in Insolvenzverfahren kommt es häufig vor, dass Insolvenzverwalter von Rechtsanwälten in ihrer Funktion als Sanierungsberater im Vorfeld gezahlte Vergütungen im Wege der sog. Vorsatzanfechtung zurückfordern. Der BGH hat dazu in einer aktuellen Entscheidung wichtige Leitsätze aufgestellt, die bei der Beratung von Insolvenzschuldnern für das Anwaltshonorar relevant sind (3.3.22, IX ZR 78/20, Abruf-Nr. 228039 ). Anderenfalls kann zehn Jahre lang die Rückzahlung von Mandantenhonoraren drohen. Im ...