· Vergütungsvereinbarung
So vermeiden Sie eine unangemessene Höhe beim Zeithonorar

von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| In der Praxis ist die Angemessenheit von anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen, insbesondere bei Zeithonoraren, eine häufige Streitfrage. Mandanten sehen sich oft mit hohen Rechnungen konfrontiert, deren Höhe sie nicht abschätzen konnten. Demgegenüber verweisen Anwälte auf die freie Vereinbarung von Honoraren und die Komplexität der Mandate. Die rechtliche Herausforderung besteht darin, einen fairen Ausgleich zwischen der Vertragsfreiheit der Anwälte und dem Schutz der Mandanten vor überhöhten Gebühren zu finden. Ein aktuelles Urteil des BGH beleuchtet diese Problematik. Es gibt praktische Leitlinien für die Beurteilung der Angemessenheit solcher Vereinbarungen vor. |
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1. Streit um Honorarhöhe und Auszahlung von Fremdgeld
Im Streitfall vertrat ein auf Baurecht spezialisierter Anwalt den Beklagten und dessen Ehefrau in mehreren Bauprozessen. Dazu schloss er mit ihnen eine Honorarvereinbarung (250 EUR/h zzgl. MwSt., mindestens aber die gesetzlichen Gebühren). Für verschiedene Mandate stellte er Rechnungen. Im Verfahren gegen den Architekten A gingen 24.506,54 EUR Schadenersatz durch dessen Rechtsschutzversicherer auf das Fremdgeldkonto des Anwalts ein. Er verrechnete offene Honorarforderungen mit diesem Betrag. Später forderte er vom Beklagten und dessen Ehefrau noch 42.415,07 EUR sowie die Feststellung, dass kein Anspruch auf Auszahlung des Fremdgeldes bestehe. Das LG gab der Klage vollständig statt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ehefrau entschied das OLG im Berufungsverfahren, dass der Beklagte nur 13.401,26 EUR zahlen muss und keinen Anspruch auf das Fremdgeld hat. Im Übrigen wies es die Klage ab. Der Kläger legte Revision ein, der Beklagte Anschlussrevision. Der BGH wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.
2. Die Entscheidung des BGH
Die Entscheidung betont, dass die Angemessenheit von Vergütungsvereinbarungen differenziert geprüft werden muss. Ein einmal gewähltes Vergütungsmodell muss respektiert werden. Es stellt darüber hinaus klar, dass die Vergütung nicht pauschal herabgesetzt werden darf, ohne die konkreten Umstände zu berücksichtigen. Die wesentlichen Punkte der Entscheidung sind:
a) Vergütungsvereinbarung und Angemessenheit
Die Prüfung der Angemessenheit einer Vergütungsvereinbarung richtet sich nach den Tätigkeiten, die Gegenstand eines selbstständigen Anwaltsdienstvertrags sein können. Diese Tätigkeiten sind getrennt zu betrachten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine Gesamtbetrachtung vereinbart.
Beachten Sie | Bei der Prüfung der Angemessenheit sind die Besonderheiten des Einzelfalls, wie Schwierigkeit und Umfang der Sache sowie die Vermögensverhältnisse des Mandanten zu berücksichtigen.
b) Folgen einer unangemessenen Vergütung
Eine unangemessen hohe Vergütung kann auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dabei ist das gewählte Vergütungsmodell (z. B. Zeithonorar) zu berücksichtigen. Eine Umwandlung ‒ hier das Zeithonorar ‒ in ein Pauschalhonorar ist unzulässig.
Beachten Sie | Grundsätzlich trägt der Mandant die Beweislast für die Unangemessenheit der Vergütung. Eine tatsächliche Vermutung für die Unangemessenheit besteht, wenn das vereinbarte Honorar die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigt. In diesem Fall trägt der Rechtsanwalt die Beweislast, dass das Honorar dennoch angemessen ist.
c) AGB-rechtliche Prüfung
Eine Vergütungsvereinbarung unterliegt einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. Hierbei gilt es zu beachten, dass eine Klausel intransparent ist, wenn sie dem Mandanten keine ausreichende Orientierung über die zu erwartenden Gesamtkosten bietet. Allerdings führt eine Intransparenz nicht automatisch zur Unwirksamkeit, wenn keine unangemessene Benachteiligung vorliegt.
d) Rückverweisung an das Berufungsgericht
Das Berufungsgericht wurde angewiesen, die Angemessenheit der Vergütung unter Berücksichtigung der einzelnen Mandate und des gewählten Vergütungsmodells erneut zu prüfen. Dabei muss es den angemessenen Zeitaufwand überschlägig schätzen.
3. Handlungsempfehlungen
Die Checkliste zeigt, wie Sie am geschicktesten vorgehen.
Checkliste / Vorgehen bei einer Vergütungsvereinbarung |
1. Klarheit und Transparenz der Vereinbarung
2. Angemessenheit der Vergütung
3. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
4. Das richtige Vergütungsmodell
5. AGB-rechtliche Prüfung
6. Kommunikation mit dem Mandanten
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Weiterführender Hinweis
- Dann ist eine formularmäßige anwaltliche Zeithonorarabrede für Verbraucher wirksam: Schneider, RVGprof. 25, 7