Muss der Rechtsanwalt ein fristwahrendes, elektronisches Dokument signieren, das ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthält, gilt: Es gehört zu den nicht auf das Personal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (BGH 8.3.22, VI ZB 78/21, Abruf-Nr. 228611 ).
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert. Die Zugangsvoraussetzungen bleiben bis zum 30.6.22 herabgesetzt. Denn es ist nicht auszuschließen, dass es pandemiebedingt weiterhin zu Einschränkungen ...
Die aktive beA-Nutzung ist seit dem 1.1.22 Pflicht. Es ist daher höchste Zeit, alle Funktionen zu kennen und die Software rechtssicher bedienen zu können. Denn nur wer das beA umfassend beherrscht, kann zeit- und ...
Mit dem Eildienst Arbeitsrecht (EA) sind Sie in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung immer aktuell auf dem Laufenden. Die einzigartige Kombination von E-Mail-Newsletter und Rechtsprechungsdatei bietet Ihnen gleich doppelten Nutzen.
Die Ampel stellte jüngst ihre Vorstellungen für die 20. Legislaturperiode vor. Die Themenfelder „Arbeit“ und „Soziales“ werden auf 15 Seiten des Vertrags behandelt (ab S. 65 ff). AA Arbeitsrecht aktiv stellt ...
Seit Oktober 2020 können Ärzte auch mittels Videosprechstunde die AU von Versicherten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind. Zukünftig können ...
Moderne Elternschaft – so wird sie rechtlich möglich
Patchwork-Familien, Regenbogenfamilien, Mehrelternschaft: Die Lebensformen im 21. Jahrhundert sind vielfältig wie nie. Die neue FK-Sonderausgabe erläutert die aktuelle Rechtslage und zeigt konkrete Lösungswege, wie moderne Elternschaft realisiert werden kann.
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Die aktive beA-Nutzungspflicht gilt seit dem 01.01.2022. Dennoch gibt es in vielen Kanzleien noch immer erhebliche Startschwierigkeiten. Schnelle Hilfe bietet die AK-Sonderausgabe „beA von A bis Z“, die an jeden beA-Arbeitsplatz gehört.
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Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, wird für weitere drei Monate bis zum 31.3.22 verlängert.