In einer auf Initiative mehrerer Länder am 11.7.25 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Rechte und Möglichkeiten der Betriebsräte an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
ChatGPT, DeepL und Co.: Seit dem 2.2.25 gibt es neue Vorgaben für ArbG, die KI entwickeln, anbieten oder nutzen. Wir haben für Sie zusammengefasst, worum es geht und welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind.
Am 30.1.25 beschloss der Bundestag durch Änderung des MuSchG einen verbesserten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Am 14.2.25 ließ der Bundesrat das Gesetz durch Einspruchsverzicht passieren. Der Mutterschutz nach ...
Am 1.4.25 tritt die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft. Mit der Verordnung wird unter anderem die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Das Bundeskabinett beschloss am 24.7.24 einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, sog. Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt) per 1.1.25. Die finanziellen Bedingungen sollen deutlich verbessert, die Aufstiegsfortbildung damit noch attraktiver gemacht werden. Was müssen ArbG beachten?