Gewährt ein Ehegatte dem anderen ein Darlehen für sein Einzelunternehmen, findet der Abgeltungsteuersatz auf die vereinnahmten Schuldzinsen keine Anwendung. Die Zinserträge unterliegen beim Darlehensgeber vielmehr der tariflichen Einkommensteuer (FG K öln 28.1.14, 12 K 3373/12).
Wird bei einem schwerbehinderten Menschen der Grad der Behinderung herabgesetzt, ist dies einkommensteuerrechtlich ab dem im Bescheid genannten Zeitpunkt zu berücksichtigen, so der BFH in einem aktuellen Beschluss (BFH ...
Mit Urteil vom 8. April 2014 (IX R 45/13) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auf ein (umgeschuldetes) Anschaffungsdarlehen gezahlte nachträgliche Schuldzinsen auch im Fall einer nicht steuerbaren Veräußerung ...
Mit rechtskräftigem Urteil vom 19. Februar 2014 (1 K 2423/11) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Verein, dessen Vereinszweck das gemeinschaftliche Ausüben von (Turnier-)Paintball ist, nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anzusehen und deshalb auch nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die für eine Gemeinnützigkeit sprechenden Aspekte würden durch den Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen während des Spielsverlaufs massiv überlagert – ...
Eine kommunale GmbH, die den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen durchführt, kann laut BFH gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein kann (BFH 27.11.13, I R 17/12).
Der Bundesfinanzhof hat nun endgültig klargestellt, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, mit dem Grundgesetz vereinbar (BFH 16.1.14, I R 21/12).
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Es gibt unterschiedliche Motive, die die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG zur Änderung ihrer Rechtsform bewegen können. Neben der erleichterten Erbfolge geht es häufig darum, den Fortbestand des Unternehmens besser zu gewährleisten, das Unternehmen kapitalmarktfähig zu machen oder eine Betriebsaufgabe zu vermeiden. Oft ist auch der Wunsch „Vater des Gedankens“, die laufende Besteuerung zu optimieren, indem z.B. eine GmbH als Thesaurierungsvehikel eingesetzt wird.