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  • 27.05.2014 · Fachbeitrag · Darlehenszinsen

    Keine Abgeltungsteuer bei Zinserträgen aus Ehegattendarlehen

    | Gewährt ein Ehegatte dem anderen ein Darlehen für sein Einzelunternehmen, findet der Abgeltungsteuersatz auf die vereinnahmten Schuldzinsen keine Anwendung. Die Zinserträge unterliegen beim Darlehensgeber vielmehr der tariflichen Einkommensteuer (FG Köln 28.1.14, 12 K 3373/12). |

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