Der Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug von in der häuslichen Sphäre belegenen Arbeitszimmern führt immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Hierbei geht es insbesondere darum, ob ein Kostenabzug überhaupt in Betracht kommt, ob er uneingeschränkt oder nur beschränkt möglich ist und welche Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Höchstbetrag von 1.250 EUR nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG zu beachten sind. Auch die genaue Ermittlung der Kosten ist oft ein „heißes Thema“. Die neuesten ...
Der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat im zweiten Rechtsgang – soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht – ein an einen inländischen Servicedienstleister gerichtetes Sammelauskunftsersuchen ...
Der BFH hat zugunsten der Steuerbürger entschieden, dass die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit begründet. Damit kann – unter ...
Die neue myIWW-App 2.0 bietet Ihnen ein besseres Bedienkonzept und noch flexiblere Nutzungsmöglichkeiten. Zum Beispiel können Sie sich auf der Startseite Ihre Favoriten für den schnellen Zugriff zusammenstellen und gezielt älterere Ausgabe herunterladen, um sie offline zu lesen.
§ 147 Abs. 6 Satz 2 der Abgabenordnung gibt der Finanzverwaltung nicht das Recht, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern ...
Der BFH hat vor rund zwei Jahren entschieden, dass Unternehmer Umsatzsteuer für Sicherungseinbehalte unter gewissen Voraussetzungen nicht an das Finanzamt abführen müssen. Das BMF wendet diese Rechtsprechung nun an.
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Das Bundeszentralamt für Steuern hat mit Mitteilung vom 27.7.15 darauf hingewiesen, dass Freistellungsaufträge, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 1.1.16 ungültig werden, wenn diesen keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) zugeordnet wird. Es genügt, wenn dem Kreditinstitut die Steuer-IdNr. mitgeteilt wird. Ein neuer Freistellungsauftrag muss also nicht erteilt werden.