Überhöht ausgewiesene USt-Beträge werden gegenüber dem FA geschuldet. § 14c Abs. 1 UStG erlaubt dem Rechnungsaussteller jedoch eine Korrektur in dem Monat, in dem er die Rechnung gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt. Die Finanzverwaltung hatte die USt-Korrektur jüngst zusätzlich davon abhängig gemacht, dass dem Leistungsempfänger der USt-Differenzbetrag auch zurückerstattet worden sei. Das FG Münster hat dem nun klar widersprochen (FG Münster 13.9.16, 5 K 412/13, n.rkr.).
Laut FG Münster ist in die Berechnung des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei der Schenkungsteuer neben den Anzeige- und Erklärungsfristen auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einzubeziehen (FG Münster 24.
Schon nach der gesetzlichen Kompetenzverteilung ist die Gesellschafterversammlung bei der GmbH für alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zuständig (§ 46 GmbHG). Daneben wird regelmäßig davon Gebrauch ...
Bei erheblichen Mietausfällen in 2016 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden – allerdings nur noch bis zum 31.3.17. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich. In ...
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus (FG Münster 27.1.17, 4 K 56/16 F, n.rkr.).
Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
SteuerPraxis KI: das Workflow-Tool für die Steuerberatung
Gewinnen Sie wertvolle Zeit mit SteuerPraxis KI. Der smarte, auf Steuerthemen spezialisierte KI-Assistent liefert Ihnen sekundenschnell zuverlässige Antworten. Auf Basis des Praxiswissens von Erich Schmidt Verlag, Lefebvre Stollfuß, IWW Institut und juris verwendet er garantiert geprüfte Quellen.
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden. Somit kann jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen (BFH 15.12.16, VI R 53/12 und VI R 86/13). Der BFH hat damit seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG zugunsten der Steuerzahler geändert.