Gerade erst hat man als Steuerberater die umfangreichen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel verdaut, schon steht die nächste heiße Phase an und der Jahresabschluss 2016 rückt in den Fokus. Hier muss man als Berater das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz im Blick haben: Denn für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, ist das BilRUG nun in Gänze verpflichtend anzuwenden. Einen Schwerpunkt dieser Veranstaltung werden daher spannende Bilanzierungsfragen zum Jahresabschluss 2016 darstellen. Daneben ...
Auf zwei Vorabentscheidungsersuche des XI. Senats hatte der EuGH zu deutschen Organschaftsfragen umfänglich Stellung bezogen (s. GStB 16, 445 ff.). Den erwarteten „Nachfolgeentscheidungen“ des XI. Senats war der V.
Steuerpflichtige, die eine gebrauchte Immobilie erwerben, renovieren und dann vermieten oder eigenbetrieblich nutzen, müssen immer eine „Steuerfalle“ im Blick haben: die 15 %-Grenze beim anschaffungsnahen Aufwand.
Die Umsatzsteuer ist im ständigen Wandel – und dies sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Die Schnelllebigkeit, die häufigen Gesetzesänderungen, die hohe Zahl der sich wandelnden Finanzverwaltungsauffassungen und insbesondere die Rechtsprechung der Finanzgerichte, des BFH und des EuGH, machen es dem Praktiker immer schwieriger, „up to date“ zu bleiben. Gilt es doch, stets die aktuellen Entwicklungen im Blick zu haben, um den Mandanten proaktiv beraten zu können.
Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ vom 20.12.16 (BGBl I 16, 2998) wurde ein neuer § 8d KStG geschaffen. Die Regelung soll verlustbehafteten Unternehmen ...
Das Erstellen von Abschlüssen und Steuererklärungen ist Massengeschäft, jedoch beileibe keine einfache Routinearbeit. Der Spagat zwischen einzuhaltenden Vorschriften und dem Ausnutzen von Gestaltungsspielräumen wird ...
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Mit der Bildung von Rückstellungen kann der Unternehmer einen Aufwand bereits zu einem Zeitpunkt gewinnmindernd berücksichtigen, in dem er noch gar nicht angefallen ist. Rückstellungen sind damit ein bewährtes Mittel, um die Steuerlast zu senken. Allerdings besteht hier kein „Freifahrtschein“ für den Unternehmer. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Rückstellung zulässig, aber auch geboten ist.