Es ist in der Praxis nicht selten, dass sich Betriebsprüfungen über mehrere Jahre hinziehen, insbesondere in Konzern-BP-Fällen. In solchen Fällen sollte man immer prüfen, ob nicht Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 4 AO eingetreten ist. Besonders dann, wenn strittig ist, ob die BP überhaupt ernsthaft begonnen wurde oder für länger als sechs Monate aus Gründen unterbrochen war, die das FA zu vertreten hat. Im Streitfall brachte die Einrede der Verjährung unserem Mandanten eine Steuerersparnis von ...
Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, liefert, ...
Entstehen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde und übernimmt er zusätzlich die Steuer, die durch die Zuwendung an den Beschenkten ausgelöst wird, ist der Steuerpflichtige nicht zum ...
Steuerpflichtige, bei denen die Betriebsprüfung „zu Besuch war“, sehen sich häufig nicht nur mit einem steuerlichen Mehrergebnis konfrontiert. Als zusätzliche Belastung folgt dann noch die 6%ige Verzinsung der Mehrsteuern. Sind die Feststellungen des Prüfers zutreffend und ein Rechtsbehelfsverfahren daher wenig aussichtsreich, sollte man über andere steuermindernde „Gegenmaßnahmen“ nachdenken. Die nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG kann hier im Einzelfall hilfreich sein.
Schon wieder läuft es bei der Finanzverwaltung nicht rund. Nach 2015 hat die Finanzverwaltung erneut Probleme, die Formulare für die elektronische Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Ist eine regionale Vermietungsquote für ein Mietobjekt nicht feststellbar, so führt das nach Auffassung des FG Nürnberg nicht zwingend dazu, dass die Überschusserzielungsabsicht zu prüfen ist. Dies gilt zumindest ...
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Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13.8.05 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Für diese Verpflichtungen können Rückstellungen allerdings erst dann gebildet werden, wenn sie sich durch den Erlass einer sog. Abholanordnung hinreichend konkretisiert haben (BFH 25.1.17, I R 70/15).