Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen. Mit dieser Entscheidung verwirft der BFH eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BFH 27.9.18, V R 49/17).
Verzichtet ein Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, um deren Eigenkapitalbildung und Ertragskraft zu stärken, sind ...
Liebe Leserin, lieber Leser, die Digitalisierung ist in vollem Gange und birgt für Ihren Berufsstand viele Chancen, aber auch einige Risiken. Die BStBK wirbt seit Jahren dafür, das Dienstleistungsfeld der ...
Gibt der Steuerpflichtige seinen Betrieb auf, ist im Aufgabejahr zwischen dem noch erzielten laufenden Gewinn und dem sich aus der Betriebsaufgabe ergebenden Aufgabegewinn zu unterscheiden. Von Bedeutung ist dies vor allem wegen der Begünstigung des Aufgabegewinns nach den §§ 16, 34 EStG. Außerdem unterliegt der Aufgabegewinn nicht der Gewerbesteuer. Der BFH hat nun erfreulicherweise die Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens dem begünstigten Aufgabegewinn zugerechnet (BFH 25.4.18, VI R 51/16, ...
Nicht zuletzt der historisch niedrige Zinssatz ist ein Grund dafür, dass viele Steuerpflichtige eine Immobilie erwerben und im Anschluss vermieten. Hier gilt es, die steuerlichen Regelungen zu beachten, um mögliche ...
Am 1.11.18 feierte das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen („MoMiG“) seinen 10. Geburtstag, das eine umfangreiche Novellierung des GmbH-Rechts mit sich brachte.
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SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, sind als sonstige Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Dies gilt allerdings nicht für Kosten, die bei der Verwaltung des Nachlasses anfallen (vgl. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG). Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Rahmen einer Nachlasspflegschaft für die vorzeitige Ablösung von Darlehen angefallen sind, können dabei als Nachlassverbindlichkeit ...