Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Hieran fehlt es bei einer Personengesellschaft, deren Gesellschafter zwar Prüfingenieure sind, die jedoch den überwiegenden Teil der Prüftätigkeiten durch angestellte Prüfingenieure durchführen lässt und sie dabei nur stichprobenartig überwacht (BFH 14.5.19, VIII R 35/16).
Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Teilnahme der Ehefrau ...
Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (BFH 14.5.19, VIII R 16/15).
Nach § 210 Abs. 1a SGB VI können sich gesetzlich Rentenversicherte, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, ihre geleisteten Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen. Im Streitfall hatte das Finanzamt den erstatteten Betrag als negative Sonderausgabe eingestuft und verrechnet. Dem hat das FG aber eine klare Absage erteilt. Die Erstattung bleibt gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei (FG Düsseldorf 22.11.18, ...
In der Ausgabe 07/2019 wurde im „Steuerticker“ auf die Neuerungen zum Baukindergeld ab dem 17.5.19 hingewiesen (KfW-Programm 424; www.iww.de/s2796 ). Besondere Probleme bereitet in der Praxis häufig das ...
Die mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen mitunternehmerischen Personengesellschaft gilt nach § 15 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EStG in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Die Zuwendung eines Nießbrauchs ist bei Vermögen der Land- und Forstwirtschaft erbschaftsteuerlich nicht begünstigt. Der Nießbraucher ist zwar als Mitunternehmer anzusehen. Da die ertragsteuerliche Qualifikation beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen für § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG jedoch keine Rolle spielt, konnte die Witwe im Streitfall die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht beanspruchen (FG Münster 29.11.18, 3 K 3014/16 Erb, ...