Die Voraussetzung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) bei einem in gepachteten Räumen geführten Gastronomiebetrieb sind erfüllt, wenn das bewegliche Inventar und die feste Ladeneinrichtung vom Vorbetreiber erworben, der Mietvertrag fortgeführt und am Betriebskonzept keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Eine kurzzeitige Renovierungsphase und die Beschaffung zusätzlicher unwesentlicher Wirtschaftsgüter sind insoweit unerheblich (so FG Düsseldorf 13.10.17, 1 K 3395/15 U; Rev. BFH: ...
Der EuGH soll auf Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) klären, ob für die Kleinunternehmerregelung in Fällen der sog. Differenzbesteuerung auf die Handelsspanne abzustellen ist. Der Vorlagebeschluss ist für die ...
Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen.
Wer ein gemischt genutztes Grundstück erwirbt und es versäumt, die aufgenommenen Kredite allein dem fremdvermieteten Bereich zuzuordnen, kann diesen Fehler nachträglich nicht mehr ausbügeln. Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen die ursprünglichen Darlehensverträge rückwirkend widerrufen und neue Darlehen aufgenommen, um für die Zukunft eine vollständige Zuordnung beim vermieteten Teil zu erreichen. Dem hat das FG Köln aber einen Riegel vorgeschoben (FG Köln 5.7.17, 3 K 2048/16, Rev. BFH: IX R ...
Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der ...
Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Entgegen der Auffassung der ...
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Bei Gewerbetreibenden, die ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nur monatsweise tätig sind und antragsgemäß als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, besteht der Anspruch auf Kindergeld für die Monate, in denen sie ihre inländische Tätigkeit ausüben. Laut BFH kommt es bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit für die gebotene monatsweise Betrachtung nicht auf den Zufluss von Einnahmen an (BFH 14.3.18, III R 5/17).