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  • 12.06.2018 · Nachricht · Zuordnung von Darlehen

    Schuldzinsenabzug bei Kauf eines gemischt genutzten Grundstücks

    | Wer ein gemischt genutztes Grundstück erwirbt und es versäumt, die aufgenommenen Kredite allein dem fremdvermieteten Bereich zuzuordnen, kann diesen Fehler nachträglich nicht mehr ausbügeln. Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen die ursprünglichen Darlehensverträge rückwirkend widerrufen und neue Darlehen aufgenommen, um für die Zukunft eine vollständige Zuordnung beim vermieteten Teil zu erreichen. Dem hat das FG Köln aber einen Riegel vorgeschoben (FG Köln 5.7.17, 3 K 2048/16, Rev. BFH: IX R 2/18). |

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