Der Steuerpflichtige hatte fast 130.000 EUR verdient und seine Einkünfte auch ordnungsgemäß erklärt, muss aber im Ergebnis keine Einkommensteuer zahlen, da die Einkünfte vom FA nicht erfasst worden waren. Denn ein bestandskräftiger Steuerbescheid kann nicht mehr nachträglich nach § 129 AO berichtigt werden, wenn die fehlende Erfassung trotz ergangener Prüf- und Risikohinweise im Rahmen eines Risikomanagementsystems nicht auf einem bloßen „mechanischen Versehen“ beruht – so der BFH (4.1.20, VIII R ...
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3. bis 31.12.20 aufgrund der Coronavirus-Pandemie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuer- und beitragsfrei in Form von ...
Für unliebsame Überraschungen sorgt immer wieder die Gewerbesteuer, die bei Gestaltungen in ihrer finanziellen Auswirkung häufig unterschätzt wird oder gänzlich unberücksichtigt bleibt. Für Entwarnung an der ...
Oftmals müssen Arbeitgeber aufgrund gescheiterter Steuermodelle für nicht gezahlte bzw. später festgesetzte Lohnsteuern haften. Neben den Haftungsbescheiden kommen regelmäßig noch Forderungen der Sozialversicherungsträger – mit entsprechend hoher Verzinsung – hinzu. Und wenn es ganz schlecht läuft, geht es auch noch um Ansprüche der Arbeitnehmer, mit denen die Arbeitgeber zuvor im Traum nicht gerechnet haben. Beispiel: Ein gut gemeinter Kindergartenzuschuss ist plötzlich nicht nur temporär, sondern ...
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet – ...
Die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug in Form einer „Mitgliedschaft“ stellt umsatzsteuerlich eine selbständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren ...
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Erst kein Glück, dann noch Pech: Der Erblasser gibt zu Lebzeiten sein Vermögen weg; ein nach dem Erbfall vom Erben angestrengter Prozess auf Rückgabe geht verloren und schließlich versagen Finanzamt (FA) und Finanzgericht auch noch den Abzug der Prozesskosten bei der Erbschaftsteuer – so geschehen in einem aktuellen Fall des BFH (6.11.19, II R 29/16). Das höchste deutsche Steuergericht ist dem nun entgegengetreten: Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche ...