Der FG Münster (23.3.22, 7 K 2350/19 AO, Rev. BFH: VI R 10/22) hat aktuell entschieden, dass kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, wenn ein Arbeitgeber aufgrund einer an ihn adressierten gesetzlichen Verpflichtung regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer einholt und diesen die anfallenden Kosten erstattet. Der Kostenersatz stellt danach bei beachtlichen Interessen des Arbeitgebers steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG dar.
Der Gewinnzuschlag in Höhe von 6 % pro Jahr gemäß § 6b Abs. 7 EStG, der entsteht, wenn der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn gemäß § 6b Abs. 1 S. 2 EStG in eine Rücklage gemäß § 6b Abs. 3 S.
Ein Steuerpflichtiger, der es versäumt hat, den Vorsteuerabzug im Veranlagungszeitraum des Leistungsbezugs zu beantragen, kann später keine Berichtigung über § 15a UStG herleiten. Dieser Satz ist die etwas ...
In einem umfangreichen Urteil hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, wer wirtschaftlicher Eigentümer bei einer Wertpapierleihe ist. In dem Urteil, das infolge einer Betriebsprüfung bei einem Versicherungsunternehmen ergangen ist, ging es außerdem noch um die Fragen: Wie erfolgt die Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 S. 2 KStG und wie ist die Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach Rückgabe von Fondsanteilen im Jahr 2005 vorzunehmen? Da diese Fragen Sonderfälle ...
Im „Steuerticker“ weisen wir regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. In diesem Beitrag geht es um neue Details zur ...
Die Frage, welche Bedingungen für ein innerhalb eines Konzernes gewährtes Gesellschafterdarlehen angemessen sind, ist immer wieder Streitpunkt bei Betriebsprüfungen. Dabei geht es häufig nicht nur um die Höhe der ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Der BFH hat kürzlich entschieden, dass die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen keine Anschaffung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG darstellt (BFH 3.5.22, IX R 7/21).