Wird die Steuerfestsetzung, auf die sich der Verspätungszuschlag bezieht, zugunsten des Steuerpflichtigen geändert, hat die Behörde zu prüfen, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Zuschlags maßgebenden Gesichtspunkte noch gegeben sind (so FG Münster 23.5.23, 5 K 3592/19 für Verspätungszuschläge zur Umsatzsteuer 2016 und 2017, als die Neuregelung des § 152 AO noch nicht in der Welt war.). Enthält der Änderungsbescheid in solchen Fällen keine vollständig neue Ermessensentscheidung, ist die ...
Das FG Niedersachsen (22.6.23, 3 K 105/22; Rev. BFH: VIII R 15/23) hat entschieden, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters jedenfalls dann keine Betriebsausgabe darstellt, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs.
Das nahende Jahresende ist häufig eine Gelegenheit, einen Blick zurückzuwerfen und zugleich frühzeitig die Weichen für das kommende Jahr zu stellen. Was ist passiert? Welche Vorhaben wurden umgesetzt? Welche ...
Wenn eine mittelständische GmbH insolvent wird, stellt sich immer die Frage, wer welche Verluste anerkannt bekommt. Da eine kleine GmbH normalerweise nur dann Bankkredite erhält, wenn sich einer oder mehrere ...
Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden.
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Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht etwa der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat das FG Münster mit einem im Verfahren über die Beantragung von Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss vom 5.9.23 (11 K 1588/23 Kg [PKH]) klargestellt. Jedenfalls für noch nicht ausgezahlte Energiepreispauschalen sei der Rechtsweg zu den Finanzgerichten und nicht der Arbeitsrechtsweg eröffnet.