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  • · Fachbeitrag · Gesprächsleitfaden

    Das Mandantengespräch zum Jahresende: „Ein Blick zurück, ein Blick nach vorn“

    von StB Dipl.-Kauffrau Dr. Katrin Dorn, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e. V., Partnerin bei MÖHRLE HAPP LUTHER, Hamburg

    | Das nahende Jahresende ist häufig eine Gelegenheit, einen Blick zurückzuwerfen und zugleich frühzeitig die Weichen für das kommende Jahr zu stellen. Was ist passiert? Welche Vorhaben wurden umgesetzt? Welche Aufgaben warten im neuen Jahr? Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen Sie als Steuerberater gefragt sind: die laufende Steuerberatung, geplante Transaktionen und insbesondere auch die Nachfolge- und Vermögensplanung. Deshalb lohnt es sich, gemeinsam mit dem Mandanten einen Blick auf noch offene Fragen zu werfen. Im Mittelpunkt dürften dabei drohende Gesetzesänderungen stehen. So wurde ja gerade erst das schon auf der Zielgeraden befindliche Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss geschickt ‒ und niemand kann sagen, ob das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Grund genug, die angedachten Neuerungen mit dem Mandanten durchzusprechen und etwaige Handlungsmöglichkeiten auszuloten. |

    1. Besprechung der „To-dos“ vor dem Jahresende

    Typischerweise stellt sich zum Jahresende die Frage, welche Investitionen noch erfolgswirksam im alten Jahr umgesetzt werden sollen. Dies kann vom An- und Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter bis hin zur Verwirklichung von Unternehmenstransaktionen reichen. Gerade beim An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern stellt sich die Frage, inwieweit diese steuerlich noch im alten Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden können. Insoweit ist zu unterscheiden zwischen Anschaffungen und Veräußerungen im Anwendungsbereich des Zufluss- und Abflussprinzips und des Realisationsprinzips. Auf die damit verbundenen Unterschiede ist zu achten.

     

    Darüber hinaus läuft die Gesetzesmaschinerie zum Jahresende hin immer auf Hochtouren. So kommt das alljährliche „Jahressteuergesetz“ dieses Mal im Kleid des Wachstumschancengesetzes daher und bringt eine Flut an Neuerungen, um die zurzeit noch gerungen wird. Der Entwurf sieht insbesondere für Immobilien, aber auch für bestimmte Investitionen in Klimaschutz zahlreiche Fördermöglichkeiten vor. Es kann sich daher durchaus lohnen, mit Investitionen noch zu warten.

       

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