Laut FG Niedersachsen (16.3.23, 10 K 310/19; Rev. BFH: I R 43/23) liegt eine Funktionsverlagerung nicht vor, wenn weder Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile oder Geschäftschancen übertragen werden, noch eine kausale Verknüpfung zwischen der Übertragung von Vorteilen im weitesten Sinne und der Übertragung der Befähigung, eine Funktion auszuüben, besteht. Fehle es – wie im Streitfall – im Falle der Einstellung einer gewinnbringenden Produktion bei der Tochtergesellschaft an der Überlassung einer ...
Zahlungen, die im Rahmen der strafrechtlich angeordneten Einziehung des Wertes des Erlangten an die Landesjustizkasse geleistet werden, führen nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg (7.3.23, 2 K 2150/21; Rev.
Es kommt immer häufiger vor, dass Arbeitgeber am Ort der ersten Tätigkeitsstätte selbst Parkplätze anmieten und diese dann ihren Arbeitnehmern entgeltlich überlassen. Das FG Köln (20.4.23, 1 K 1234/22, Rev.
Nach Auffassung des FG München (17.4.23, 7 K 434/19, Rev. BFH: III R 13/23) kann einer GmbH die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht mit der Begründung versagt werden, dass zwischen der GmbH als Besitzunternehmen und der GmbH & Co. KG als Betriebsunternehmen eine sog. umgekehrte Betriebsaufspaltung bestanden hat. Eine personelle Verflechtung liegt danach nicht vor, weil das Besitzunternehmen von dem Betriebsunternehmen, ihrer indirekten Muttergesellschaft, beherrscht wird ...
Ist das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung uneinbringlich geworden, muss der Unternehmer den dafür geschuldeten Steuerbetrag berichtigen, wenn er ein Soll-Versteuerer ist. Aber wann ist eine ...
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Die Erzielung buchmäßiger Verluste, also von negativen Einkünften, die nicht auf einem echten Vermögensverlust beruhen, ist eine optimale Gestaltungsmöglichkeit und wird von der Finanzverwaltung massiv bekämpft. In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der BFH nun klargestellt, dass buchmäßige Verluste aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen steuerlich anzuerkennen sind und keinen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO darstellen. Zumindest für eine gewisse Zeit können sich so erhebliche Steuervorteile ...